Auf Wunsch prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob und welche Förderung Sie für Ihren Sprachkurs erhalten können.
Mit der Bildungsprämie haben Teilnehmer von Gruppenkursen die Möglichkeit, eine Förderung von 50 % ihrer Kurskosten, maximal jedoch 500 € zu bekommen. Voraussetzung dafür ist ein Mindestalter von 25 Jahren sowie ein jährliches Einkommen von höchstens 20.000 € bei getrennter Veranlagung, bzw. 40.000 € bei der Ehegattenveranlagung.
Weitere Informationen sowie die Kontaktstellen zur Beantragung finden Sie unter: www.bildungspraemie.info
Mit dem Bildungsscheck haben Privatpersonen und Unternehmen die Möglichkeit, 50 % – maximal 2.000 € – ihrer Kurskosten für einen Gruppenkurs gefördert zu bekommen. Hier wird unterschieden zwischen einem individuellen Zugang oder dem betrieblichen Zugang. Im individuellen Zugang trägt der Teilnehmer den Eigenanteil von 50 %, im betrieblichen Zugang das Unternehmen, bei dem der Teilnehmer beschäftigt ist.
Im individuellen Zugang können Teilnehmer jährlich einen Bildungsscheck beantragen. Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiter können jährlich bis zu 20 Bildungsschecks für ihre Mitarbeiter beantragen. Auch Existenzgründer können innerhalb der ersten fünf Jahre jährlich einen Bildungsscheck beantragen.
Weitere Informationen sowie die Kontaktstellen zur Beantragung finden Sie unter: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/
Mit einem Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Arbeitssuchende, sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen einen Förderung in Höhe von 100 % der Kurskosten erhalten. Gefördert werden Gruppen- und Einzelkurse die in Vollzeit durchgeführt und nach AZAV zertifiziert sind. Dies ist bei unseren Sprachkursen der Fall.
Die Entscheidung zum Erhalt einer Förderung trifft der jeweilige Arbeitsberater und muss mit ihm besprochen werden.