Voraussetzungen

Voraussetzungen zur Ausbildung

 

Azubis aus EU-Staaten

Voraussetzungen: Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten können ohne Altersbeschränkung und ohne zusätzliche Genehmigung eine duale Ausbildung in Deutschland absolvieren. Dies gilt auch für Angehörige der EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweiz).

Anmeldung am Wohnort: Sobald Ihr Azubi in Deutschland wohnt, muss er sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt anmelden. Es ist ratsam, bereits vor dem Einzug einen Termin zu vereinbaren.

 

Azubis aus Drittstaaten

Eine duale Berufsausbildung in Deutschland ist auch für Menschen ohne Altersbeschränkung aus Drittstaaten möglich. Dafür benötigen Sie ein Visum, das bei der zuständigen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden muss. Wichtige Voraussetzungen sind:

  • Sprachkenntnisse: Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1.
  • Schulabschluss: Nachweis über einen Schulabschluss.
  • Ausbildungsvertrag: Vorlage eines unterschriebenen Ausbildungsvertrages.
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA): Prüft die Arbeitsbedingungen.
  • Krankenversicherung und Lebensunterhalt: Nachweis über eine gesetzliche Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel.
  • Aufenthaltstitel: Erforderlich für Ausbildungszwecke und wird bei der Auslandsvertretung beantragt. Ein gültiger Reisepass ist notwendig.