Voraussetzungen zur Ausbildung
Azubis aus EU-Staaten
Voraussetzungen: Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten können ohne Altersbeschränkung und ohne zusätzliche Genehmigung eine duale Ausbildung in Deutschland absolvieren. Dies gilt auch für Angehörige der EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweiz).
Anmeldung am Wohnort: Sobald Ihr Azubi in Deutschland wohnt, muss er sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt anmelden. Es ist ratsam, bereits vor dem Einzug einen Termin zu vereinbaren.
Azubis aus Drittstaaten
Eine duale Berufsausbildung in Deutschland ist auch für Menschen ohne Altersbeschränkung aus Drittstaaten möglich. Dafür benötigen Sie ein Visum, das bei der zuständigen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden muss. Wichtige Voraussetzungen sind: